Als Löschmittel werden nicht brennbare Gase, Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet. Die folgenden Kurzzeichen zum Löschmittel sind in der EN 3 nicht mehr vorgeschrieben und daher auf neueren Feuerlöschern nicht mehr zu finden. Diese Kurzzeichen haben daher eigentlich nur noch geschichtliche Bedeutung:
Kennbuchstabe PG: Pulverlöscher für Flammen- und Glutbrände (Brandklassen A, B und C) Kennbuchstabe W: Wasserlöscher (Brandklasse A) Kennbuchstabe S: Schaumlöscher (Brandklassen A und B) Kennbuchstabe K: Kohlendioxidlöscher (Brandklasse B, selten auch C) ohne Kennbuchstabe: Fettbrandlöscher (Brandklassen A und F) Kennbuchstabe M: Pulverlöscher für Brände von Metallen (Brandklasse D)